Kind ist Krank und kuschelt mit TeddyAuch Kinder können in der Pflegeversicherung Leistungen erhalten. allerdings gelten hier einige Besonderheiten, insbesondere bei der Bemessung des Pflegebedarfs.

Das Problem dabei ist, dass Kinder -besonders Säuglinge- einen „natürlichen Pflegebedarf“ haben. Danach wäre eigentlich jedes Kleinkind ein Pflegefall. Das ist natürlich nicht sinnvoll, und also auch nicht gewollt.

Um dennoch die Leistungen der Pflegeversicherung auch für Kinder anwenden zu können wird im Grunde so verfahren, wie bei Erwachsenen auch. Maßgebend ist der Grad der Unselbständigkeit, der über das normale Maß hinausgeht.

Bei Kindern ist dies anders. Hier wird vom tatsächlichen Pflegebedarf des Kindes der „natürliche Pflegebedarf“ abgezogen. Der Unterschied, also das Mehr an Pflegebedarf, dass für das kranke oder behinderte Kind gegenüber einem gesunden, nichtbehindertem erforderlich ist, bestimmt dann den Pflegegrad.
Bestimmte Bereiche werden gar nicht berücksichtigt.